Kindersitz Sicherheitsgesetze in New Jersey

Posted on
Autor: Lewis Jackson
Erstelldatum: 9 Kann 2021
Aktualisierungsdatum: 21 April 2024
Anonim
Kindersitz Sicherheitsgesetze in New Jersey - Artikel
Kindersitz Sicherheitsgesetze in New Jersey - Artikel

Der Bundesstaat New Jersey schreibt Kindersicherheitsgesetze vor, um sicherzustellen, dass Kinder unterwegs sicher sind. Diese Regeln gelten für die Sicherheit Ihrer Kinder, und sie basieren auf dem gesunden Menschenverstand. Daher wird dringend empfohlen, dass Sie ihnen folgen.


Zusammenfassung der Sicherheitsvorschriften für Kindersitze in New Jersey

Die Gesetze zur Kindersicherheit im Bundesstaat New Jersey können wie folgt zusammengefasst werden.

Altersbeschränkungen

  • Jedes Kind unter 8 Jahren und unter 57 Zoll groß muss auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gesichert werden.

  • Jedes Kind unter 2 Jahren und unter 30 Pfund muss in einem 5-Punkt-Gurt in einem nach hinten gerichteten Sattel gelegt werden.

  • Jedes Kind unter 4 Jahren und 40 Pfund oder weniger muss auf die gleiche Weise wie oben beschrieben gesichert werden, es sei denn, er erreicht oder überschreitet die Obergrenzen des Rücksitzes und muss dann in einem nach vorne gerichteten Kindersitz gesichert werden mit einem 5-Punkt-Gurt.

  • Kinder über 8 Jahren oder über 57 cm groß, können Erwachsene Sicherheitsgurte verwenden. In der Tat sind sie gesetzlich dazu verpflichtet.

  • Wenn keine Rücksitze vorhanden sind, können Kinder auf dem Vordersitz mit Kinderrückhaltesystemen gesichert werden. Wenn Airbags vorhanden sind, müssen diese deaktiviert werden.


Strafen

Wenn Sie gegen die Gesetze zum Kindersitz in New Jersey verstoßen, können Sie eine Geldstrafe von 75 US-Dollar verhängen.

Die Kinderzwangsgesetze bestehen aus keinem anderen Grund als dem Schutz Ihrer Kinder, also gehorchen Sie ihnen. Wenn Sie das nicht tun, könnte eine Geldbuße die geringste Ihrer Sorgen sein. Die meisten Todesfälle, an denen Kinder beteiligt sind, sind auf die Nichteinhaltung der Gesetze zur Kindersicherung zurückzuführen.